Artenschutz
In der heutigen Zeit wird dem Artenschutz zwar um einiges mehr an Aufmerksamkeit entgegengebracht als noch vor 5 Jahren, jedoch gibt es auch imensen Handlungsbedarf.So wurden zum Beispiel zwischen 1995 und 1996 mehr als 95.000 Kaiserskorpione aus Westafrika exportiert (und das sind nur die offiziellen Zahlen).
Da durch diese riesige Menge an „Export-Skorpionen“ der natürliche Bestand der Kaiserskorpione in ihrer Heimat gefährlich gemindert wurde, nahm man den Kaiserskorpion (inklusive der Synonyme P. africanus und P.roeseli) 1997 in das Washingtoner Artenschutzabkommen als gefährdete Tierart auf (Anhang II). Mit ihm wurden auch zwei weitere Pandinus-Arten (P.dictator und P.gambiensis)auf die Liste der vom aussterben bedrohten Tierarten gesetzt.
Die nun mit dem Schutzstatus B geschützten Tiere benötigen einen Herkunftsnachweis welcher an das zuständige Regierungspräsidium geschickt werden muß.
Genauere Informationen über die CITES-Bescheinigung finden Sie hier:
Möchte man trotzdem diese interresanten Tiere halten ,ist es ein Muß für die artgerechte Haltung zu sorgen. Unter "artgerechter Haltung" wird im Allgemeinen verstanden, dass die Bedingungen die in den Herkunftsländern der Tiere herrschen im Terrarium so gut wie möglich nachgestellt werden und gewisse Mindestanforderungen auf jeden Fall gegeben sind. Dazu gehören Mindestgrößen für Terrarien sowie Haltungstemperaturen und auch andere grundsätzliche Angaben. Jeder Halter sollte es anstreben, seine "Zöglinge" so naturgetreu wie möglich zu halten.Ihr Tier wird es Ihnen mit einem langen,gesunden Leben danken und mit etwas Glück kommen Sie auch in den Genuß eine